Batterieabgabeverordnung
Wir sind nach Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, Sie auf das Folgende hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenen Schwermetalls versehen.